Neu ab 14. Dezember 2020: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 11.12.2020 |
Die Sächsische Staatsregierung hat aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit der erneuten Ausgangssperre (engl. lockdown) soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Weitere Festlegungen werden nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der Wichtigkeit stellen wir hier alle Dokumente Ihnen komprimiert zur Verfügung:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11
Anlagen:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage1-2
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage3
Für Kommentare, Hinweise und Anfragen steht Ihnen unser Verband gern zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 11.12.2020 um 23:43
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Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, 01069 Dresden (Raum: 7.119)
Themen:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2022-Rückblick-aktuelle Inhalte und Ziele,Schwerpunktaufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden im Jahre 2023
Gesprächspartner: Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden, Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Gesprächspartner: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI
Ihre Anmeldungen nimmt sehr gern Herr Tino Buckenauer entgegen.